Allgemeine Geschäftsbedingungen

Brokavaria Immobilien e.K.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Brokavaria Immobilien e.K. – nachfolgend Makler“ genannt und deren Kunden. Diese AGB sind Gegenstand des Maklervertrages. Soweit individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden bestehen, haben diese Vorrang.

2. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

3. Provision

Mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages wird der Provisionsanspruch fällig. Bei einem Miet- oder Pachtvertrag wird der Provisionsanspruch mit der Unterzeichnung des Vertrages fällig. Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käufer sowie Verkäuferprovision 3,57% vom notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.

4. Aufwendungen

Der Kunde ist verpflichtet, falls der Vertrag nicht zustande kommen sollte, dem Makler alle entstandenen Aufwendungen zu erstatten.

5. Haftungsausschluss

Die vom Makler gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. einem beauftragten Dritten. Daher wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nicht übernommen. Des Weiteren wird die Haftung des Maklers auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln begrenzt.

6. Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren nach 3 Jahren. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers (München). Dem Makler bleibt das Recht unberührt den Gerichtsstand des Kunden zu wählen. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und Makler gilt ausschließlich das Recht der Republik Deutschland.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.